Einzelhandelsverband Hessen - Mitte e. V., Gießen (Berliner Straße 72, 60311 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins Einzelhandelsverband Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern e.V. am 15.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Einzelhandelsverband Hessen - Mitte e. V., Gießen (Berliner Straße 72, 60311 Frankfurt am Main). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.05.2007 und vom 30.04.2007 mit dem Verein Einzelhandelsverband Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern e.V. mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau, VR 344) durch Übertragung des Vermögens ohne Abwicklung verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.