Einzelhandelsverband Wiesbaden-Rheingau-Untertaunus, Wiesbaden (Rheinstr. 36, 65185 Wiesbaden). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins,Einzelhandelsverband Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern e.V. am 15.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Einzelhandelsverband Wiesbaden-Rheingau-Untertaunus, Wiesbaden (Rheinstr. 36, 65185 Wiesbaden). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.05.2007 und vom 30.04.2007 mit dem Verein Einzelhandelsverband Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern e. V. mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau, VR 344) durch Übertragung des Vermögens ohne Abwicklung verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Gläubigern, die sich binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.