Eisdiele DOMINO, Uwe Bihn GmbH, Mühltal (Flutgraben 1, 64367 Mühltal). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Darmstadt HRA 83059) am 23.06.2006 wirksam geworden.
Eisdiele DOMINO, Uwe Bihn GmbH, Mühltal (Flutgraben 1, 64367 Mühltal). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.03.2006 im Wege des Formwechsels in die Eisdiele DOMINO Uwe Bihn KG mit Sitz in Mühltal umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.