HRA 4100: Eisen- und Plastverarbeitung GmbH & Co. KG, Werdohl, An der Tumpe 14-16, 58791 Werdohl. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Eisen- und Plastverarbeitung GmbH & Co. KG, Werdohl, An der Tumpe 14-16, 58791 Werdohl. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Rademacher, Nicole, Norden, * ‒.‒.‒‒.
Eisen- und Plastverarbeitung GmbH & Co. KG, Werdohl (An der Tumpe 14-16, 58791 Werdohl). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Rademacher, Nicole, Norden, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen.
Eisen- und Plastverarbeitung GmbH & Co. KG, Werdohl (An der Tumpe 14-16, 58791 Werdohl, Eisen- und Kunststoffverarbeitung sowie die Produktion und der Handel mit weiteren einschlägigen Artikeln.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Eisen- und Plastverarbeitung Verwaltungs-GmbH, Werdohl (Amtsgericht Iserlohn HRB 5843). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Eisen- und Plastverarbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Werdohl (Amtsgericht Iserlohn HRB 5302) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.