Eishockey-Leistungszentrum "Jungadler" Mannheim, Mannheim, (-Verwaltungsstelle- Max-Planck-Str. 8, 69190 Walldorf).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 21.01.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Eishockey-Leistungszentrum "Jungadler" Mannheim, Mannheim, (-Verwaltungsstelle- Max-Planck-Str. 8, 69190 Walldorf).Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.09. 2009 bzw. 28.09.2009 mit dem Verein "Mannheimer ERC Eishockey-Spielbetrieb", Mannheim (Amtsgericht Mannheim VR 2386) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.