HRA 5967: Eisold KG Bäckerei · Konditorei · Cafe, Radeberg, Robert-Blum-Weg 5 a, 01454 Radeberg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Eisold, Jörg, Arnsdorf, * ‒.‒.‒‒. Die Firma ist erloschen.
HRA 5967: Eisold KG Bäckerei · Konditorei · Cafe, Radeberg, Robert-Blum-Weg 5 a, 01454 Radeberg. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 25.10.2021, AZ: 554 IN 568/19, nach Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben. Die Erfüllung des Insolvenzplans wird überwacht.
HRA 5967: Eisold KG Bäckerei · Konditorei · Cafe, Radeberg, Robert-Blum-Weg 5 a, 01454 Radeberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 31.05.2019, AZ: 534 IN 568/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB.
HRA 5967: Eisold KG Bäckerei · Konditorei · Cafe, Radeberg, Robert-Blum-Weg 5 a, 01454 Radeberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 23.04.2019, AZ: 534 IN 568/19, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Eisold KG Bäckerei · Konditorei · Cafe, Radeberg (Robert-Blum-Weg 5 a, 01454 Radeberg). Die Ausgliederung bezüglich der Peter Eisold e. K. Bäckerei · Konditorei · Cafe, mit dem Sitz in Radeberg (Amtsgericht Dresden, HRA 5979) wurde am 23.09.2005 und die Ausgliederung bezüglich der Jörg Eisold e.K. Bäckerei - Konditorei - Cafe, mit dem Sitz in Radeberg (Amtsgericht Dresden, HRA 5706) wurde am 20.09.2005 in das Register des jewels übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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