El Lavadero e.K., Bendorf, Kirchhofsweg 34, 56170 Bendorf. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
El Lavadero e.K., Bendorf, Kirchhofsweg 34, 56170 Bendorf. Nach Unterlagen des Amtsgerichts Koblenz liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Firma des Einzelkaufmannes nicht mehr werbend tätig ist.Es ist daher beabsichtigt, die Firma gemäß § 393 FamFG in Verbindung mit § 31 HGB von Amts wegen zu löschen, da das Zwangsgeldverfahren erfolglos durchgeführt wurde.Binnen zwei Monaten ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger kann gegen die beabsichtigte Löschung wegen Wegfalls der werbenden Tätigkeit des Einzelunternehmens beim hiesigen Registergericht Koblenz Widerspruch eingelegt werden. Dieses ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn unter Vorlage entsprechender Nachweise unzweifelhaft belegt wird, dass das Einzelunternehmen weiterhin werbend tätig ist. Nach dem Verstreichen der Widerspruchsfrist, oder nach rechtskräftiger Zurückweisung des Rechtsmittels wird die Löschung der Gesellschaft erfolgen.