Elastoform-Polstermöbel GmbH & Co. KG, Duisburg, Hochstr. 17, 47228 Duisburg. Prokuren erloschen von Amts wegen gemäß § 384 Absatz 2 FamFG eingetragen: Brinkel, Gerd Axel, Duisburg; Janßen, Andreas, Xanten, * ‒.‒.‒‒; Starkloff, Roland, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒; Szameitat, Peter, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Sperlich, Sören, Bad Kreuznach, * ‒.‒.‒‒. Das Insolvenzverfahren ist über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 143 Absatz 1 Satz 3 HGB von Amts wegen eingetragen.
Elastoform-Polstermöbel GmbH & Co. KG, Duisburg, Hochstr. 17, 47228 Duisburg.Prokura erloschen: Kampmann, Kurt, Erkrath. Einzelprokura: Sperlich, Sören, Bad Kreuznach, * ‒.‒.‒‒.
Elastoform-Polstermöbel GmbH & Co. KG, Duisburg, Hochstr. 12, 47228 Duisburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Hochstr. 17, 47228 Duisburg.
Elastoform-Polstermöbel GmbH & Co. KG, Duisburg, Hochstr. 12, 47228 Duisburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2009 mit der Brinkel Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRA 6723) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Elastoform-Polstermöbel GmbH & Co. KG, Duisburg, Hochstr. 12, 47228 Duisburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2009 mit der Elastoform Polstermöbel Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRA 6724) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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