Elbe-Havel-Wohnungsbaugesellschaft mbH, Genthin, Mühlenstraße 44, 39307 Genthin.Die Verschmelzung wurde am 21.08.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Stendal GnR 16).
Elbe-Havel-Wohnungsbaugesellschaft mbH, Genthin (Mühlenstraße 44, 39307 Genthin). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2006 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 13.07.2006 mit der Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" eG mit dem Sitz in Genthin (Amtsgericht Stendal GnR 16) als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.