Elbflorenz Grundstücksgesellschaft m.b.H., Dresden (Ammonstr. 70, 01067 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 10.01.2008 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Elbflorenz Grundstücksgesellschaft m.b.H., Dresden (Ammonstr. 70, 01067 Dresden). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2007 sowie aufgrund des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, ebenfalls vom selben Tag, mit der Bürohaus Elb-Florenz GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht HRA 85475) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.