HRB 732599: Elbinger Straße GmbH, Crailsheim, Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Roßfelder Straße 34, 74564 Crailsheim.
HRB 732599: Elbinger Straße GmbH, Crailsheim, Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Prokura erloschen: Weingart, Volker, Hüttlingen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Zuber, Nicole, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 732599: Elbinger Straße GmbH, Crailsheim, Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2015. Geschäftsanschrift: Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Gegenstand: Kauf und Verkauf von Grundstücken, Entwicklung von Immobilienprojekten auf eigene Rechnung mit eigenen Mitteln, im eigenen Namen und auf eigenen Grundstücken unter anderem das Objekt "Elbinger Straße" in Nürnberg, Vermietung von Immobilien, Verkauf von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Zuber, Laurenz, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen sowie mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Weingart, Volker, Hüttlingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Elbinger Straße GmbH & Co. KG", Crailsheim (Amtsgericht Ulm HRA 723680) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.