HRB 18116: Elbtal Druck & Kartonagen GmbH, Dresden, Löbtauer Straße 67, 01159 Dresden. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kahle, Klaus, Cossebaude, * ‒.‒.‒‒.
ELBTAL Gruppe-Druckerei & Kartonagen Kahle GmbH, Dresden, Löbtauer Str. 67, 01159 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Elbtal Druck & Kartonagen GmbH. Geschäftsanschrift: Löbtauer Straße 67, 01159 Dresden.
ELBTAL Gruppe-Druckerei & Kartonagen Kahle GmbH, Dresden (Löbtauer Str. 67, 01159 Dresden). Die ELBTAL Gruppe - Werbeagentur GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 25004) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
elbtal-Druckerei & Kartonagen Kahle GmbH, Dresden (Löbtauer Str. 67, 01159 Dresden). Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: ELBTAL Gruppe-Druckerei & Kartonagen Kahle GmbH.
elbtal-Druckerei & Kartonagen Kahle GmbH, Dresden (Löbtauer Str. 67, 01159 Dresden). Die Schweda-Werbedruck GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 6283) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen