Electronic-Land Mattheß GmbH, Olbernhau (Rudolf-Breitscheid-Str. 9, 09526 Olbernhau). Die Verschmelzung wurde am 12.10.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Electronic-Land Mattheß GmbH, Olbernhau (Rudolf-Breitscheid-Str. 9, 09526 Olbernhau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 mit Nachtrag vom 01.09.2006 sowie Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen von denselben Tagen und Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgersebenfalls von denselben Tagen mit der Electronic-Land Reiner Mattheß, Sonja Mattheß und Dirk Matthes OHG mit dem Sitz in Olbernhau (Amtsgericht Chemnitz, HRA 5848) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzungin das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Electronic-Land Mattheß GmbH, Olbernhau (Rudolf-Breitscheid-Str. 9, 09526 Olbernhau). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zenker, Uwe, Rundfunk- und Fernsehtechniker, Olbernhau.