Electronics for Imaging GmbH, Ratingen (Kaiserswerther Str. 115, 40880 Ratingen). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Electronics for Imaging GmbH (vorher: Best GmbH, Gesellschaft für EDV-Beratung un Systemtechnik am 29.04.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Electronics for Imaging GmbH, Ratingen (Kaiserswerther Str. 115, 40880 Ratingen). Nicht mehr Geschäftsführer: Boshuizen, Cornelis Jan, Kaufmann, Hilversum/Niederlande; Cutts, Joseph Robert, San Mateo, CA, USA, * ‒.‒.‒‒; Rosenzweig, Fred Steven, Los Altos, CA, USA, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der Best GmbH, Gesellschaft für EDV-Beratung und Systemtechnik mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRB 5327) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.