HRB 9947: Elektra II GmbH, Verl, Hülshorstweg 20, 33415 Verl. Bestellt als Geschäftsführer: Beckhoff, Frederike Helga Elisabeth, Verl, * ‒.‒.‒‒; Beckhoff, Johannes Karl Arnold, Münster, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 9947: Elektra II GmbH, Verl, Hülshorstweg 20, 33415 Verl. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde vollständig neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung und Verpachtung von Grundstücken und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
HRB 9947: Elektra II GmbH, Verl, Hülshorstweg 20, 33415 Verl. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2014. Geschäftsanschrift: Hülshorstweg 20, 33415 Verl. Gegenstand: Verwaltung und Verpachtung von Grundstücken und die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Branche sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beckhoff, Hans, Verl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Elektra II Grundstücks- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Verl (Amtsgericht Gütersloh HRA 5774) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.