HRA 3805: Elektra Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co Betriebs KG, Verl, Eiserstraße 5, 33415 Verl. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Gütersloh, HRB 9944) am 13.01.2015 wirksam geworden.
HRA 3805: Elektra Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co Betriebs KG, Verl, Eiserstraße 5, 33415 Verl. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2014 im Wege des Formwechsels in die Elektra I GmbH mit Sitz in Verl (Amtsgericht Gütersloh HRB) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.