Elektro Armin Hofecker e. K., Tannhausen (Thannhäuserstr. 36, 73497 Tannhausen). Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2007 und des Versammlungsbeschlusses vom 24.08.2007 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen, ausgenommen Grundstücke und Konten, auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Elektro Hofecker GmbH & Co. KG", Tannhausen (Amtsgericht Ulm HRA 720311) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
73497 Tannhausen
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Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: eK