Elektro Arno Klar GmbH, Münster, Hansestraße 9a, 48165 Münster. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Münster HRA 9229) am 19.09.2011 wirksam geworden.
Elektro Arno Klar GmbH, Münster, Hansestraße 9a, 48165 Münster. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma "Elektro Arno Klar, Inhaber Dieter Pletzer e.K." (Amtsgericht Münster 25 AR 169 /2011), auftretenden Kaufmann Dieter Pletzer übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Elektro Arno Klar GmbH, Münster, Hansestraße 57, 48165 Münster. Geschäftsanschrift: Hansestraße 9a, 48165 Münster.
Elektro Arno Klar GmbH, Münster, Hansestraße 57, 48165 Münster. Die Gesellschafterversammlung hat am 17.12.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen und auf 26.000,00 Euro zu erhöhen sowie den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) und § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern.