Elektro Beckmann GmbH & Co. KG., Osnabrück, Pferdestraße 10, 49084 Osnabrück.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Elektro Horstmann GmbH, Elektro-Kompetenz am 10.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Elektro Beckmann GmbH & Co. KG., Osnabrück, Pferdestraße 10, 49084 Osnabrück.Geschäftsanschrift: Pferdestraße 10, 49084 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2009 mit der Elektro Horstmann GmbH, Elektro-Kompetenz mit Sitz in Lotte (AG Steinfurt HRB 6441) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.