HRB 23677: Elektro Bieniek Installation GmbH Nachfolger, Duisburg, Theodor-Heuss-Str. 51 a, 47167 Duisburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakielski, Wolfgang, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Ostermann, Jörg, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Elektro Bieniek Installation GmbH Nachfolger, Duisburg, Weststr. 28, 47139 Duisburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Str. 51 a, 47167 Duisburg.
Elektro Bieniek Installation GmbH Nachfolger, Duisburg, Weststr. 28, 47139 Duisburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2011. Geschäftsanschrift: Weststr. 28, 47139 Duisburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Wartung, Reparatur und Neuinstallation von elektrischen und elektronischen Anlagen in Wohnimmobilien und Nebenräumen hierzu. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Jakielski, Wolfgang, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Elektro Bieniek GmbH Nachfolger mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 3758) nach Maßgabe des Spaltungsvertrages vom 19.07.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom selben Tage. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.