Elektro Dahmen GmbH, Leverkusen (Kettnerbusch 29, 51379 Leverkusen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 auf das von Herrn Andreas Hoppe als Inhaber unter der Firma Elektro Dahmen, Inhaber Andreas Hoppe e.K., Leverkusen (Amtsgericht Köln HRA 26172) betriebene Unternehmen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
51379 Leverkusen
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH