HRB 733645: Elektro Lorenz GmbH, Mannheim, Ida-Dehmel-Ring 10, 68309 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und hierbei insbesondere die Änderung der Bestimmungen zur Firma beschlossen. Firma geändert; nun: Elektro Kandzorra GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Zielstraße 10, 68169 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Kandzorra, Michael, Mannheim, * ‒.‒.‒‒; Koch, Sascha Alexander, Nußloch, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lorenz, Dennis, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 733645: Elektro Lorenz GmbH, Mannheim, Ida-Dehmel-Ring 10, 68309 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2019. Geschäftsanschrift: Ida-Dehmel-Ring 10, 68309 Mannheim. Gegenstand: Der Betrieb eines Elektroinstallationsbetriebes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Lorenz, Dennis, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Lorenz, Dennis, Mannheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Elektro Lorenz e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 708697) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 08.03.2019. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.