HRB 5061: Elektro Kohze GmbH, Krefeld, Breitestraße 12, 47798 Krefeld. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Krefeld HRA 6703) am 12.09.2017 wirksam geworden.
HRB 5061: Elektro Kohze GmbH, Krefeld, Breitestraße 12, 47798 Krefeld. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Elektro Kohze e.K. (Amtsgericht Krefeld, HRA 6703) auftretenden Kaufmann Kohze, Dietmar Walter übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.