Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 4 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Konrad-Zuse-Straße 4, 37671 Höxter |
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a)
23.04.2025
Vollmer |
"Elektro- und Kühlanlagen Nonn GmbH & Co. KG", Bodenwerder (Krämerstr. 8, 37671 Höxter).Der Sitz ist nach Höxter (jetzt Amtsgericht Paderborn HRA 5529) verlegt.
Elektro- und Kühlanlagen Nonn GmbH & Co. KG, Höxter (Krämerstr. 8, 37671 Höxter). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Nonn Verwaltungs GmbH, Höxter (Paderborn HRB 8304). Der Sitz ist von Bodenwerder (bisher Amtsgericht Hildesheim, HRA 110515) nach Höxter verlegt.
"Elektro- und Kühlanlagen Nonn GmbH & Co. KG", Bodenwerder (Rühler Str. 32, 37619 Bodenwerder). Registergerichtlich bezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Nonn Verwaltungs GmbH, Bodenwerder (AG Paderborn HRB 8304).
"Elektro- und Kühlanlagen Nonn GmbH & Co. KG", Bodenwerder (Rühler Str. 32, 37619 Bodenwerder). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2006 mit der Elektro- und Kühlanlagen Nonn OHG mit Sitz in Höxter (Amtsgericht Paderborn, HRA 4635) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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