Elektro-Großhandelshaus Günther Rüssel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe (Rudolf-Freytag-Str. 1, 76189 Karlsruhe). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2008 mit Nachtrag vom 29.05.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.04.2008 mit Nachtrag vom 29.05.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Günther Rüssel Verwaltungs-GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 111179) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Elektro-Großhandelshaus Günther Rüssel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe (Rudolf-Freytag-Str. 1, 76189 Karlsruhe). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2007 mit Nachtrag vom 31.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.06.2007 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Günther Rüssel Grundstücks-Verwaltungs GmbH & Co.KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 105294) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Elektro-Großhandelshaus Günther Rüssel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe (Rudolf-Freytag-Str. 1, 76189 Karlsruhe). Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 51.200,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist durch weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Günther Rüssel Grundstücks-Verwaltungs GmbH & Co.KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 105294) auf 252.500,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 252.500,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Rüssel, Günther, Kaufmann, Karlsruhe.