HRB 42366: Elektro-Wenzel GmbH, Düsseldorf, Pallenbergstraße 26 a, 40474 Düsseldorf. Einzelprokura: Johannes-Wings, Petra Katharina Maria, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
Elektro-Wenzel GmbH, Düsseldorf (Thewissenweg 81, 40468 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26. Februar 2002. Gegenstand: Die Erbringung jeglicher Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen im Bereich von Elektroinstallationen aller Art , insbesondere die Fortführung der in die GmbH ausgegliederten bisherigen Einzelfirma Elektro-Wenzel, Inh. Ralf Johannes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreitwerden. Geschäftsführer: Johannes, Ralf, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Ralf Johannes unter der Firma Elektro-Wenzel, Inh. Ralf Johannes in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 8362) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe der Ausgliederungserklärung vom 26. Februar 2002. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.04.2002 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Elektro-Wenzel GmbH, Düsseldorf (Thewissenweg 81, 40468 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen.