Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
a)
Firma geändert; nun:
ElektroKunst Dienstleistungen GmbH & Co.
KG |
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a)
30.04.2024
Lay |
HRA 727421: RK Vermietungs - GmbH & Co. KG, Bad Friedrichshall, Yorckstraße 6, 74177 Bad Friedrichshall. (Gegenstand nun: Die Installation von regenerativen Energieanlagen wie z.B. Photovoltaikanlagen, Kleinwindkraftanlagen, Stromspeicher und Elektrotankstellen und Elektroinstallationen.). Firma geändert; nun: EnergieTechnik Kunst GmbH & Co. KG.
HRA 727421:RK Vermietungs - GmbH & Co. KG, Bad Friedrichshall, Theodor-Körner-Straße 15, 74177 Bad Friedrichshall.Neue Geschäftsanschrift: Yorckstraße 6, 74177 Bad Friedrichshall.
elektroService kunst GmbH & Co. KG, Bad Friedrichshall, Theodor-Körner-Straße 15, 74177 Bad Friedrichshall. (Gegenstand geändert, nun: Der Erwerb und das Halten von Grundstücken, Gebäuden Photovoltaikanlagen und Geschäftsbetrieben sowie die Verpachtung und Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Photovoltaikanlagen und die Verpachtung und Vermietung eines Geschäftsbetriebs). Firma geändert; nun: RK Vermietungs - GmbH & Co. KG.
elektroService kunst GmbH & Co. KG, Bad Friedrichshall, Theodor-Körner-Straße 15, 74177 Bad Friedrichshall. Der Einzelkaufmann Robert Kunst, Bad Friedrichshall hat als Inhaber der Firma "Robert Kunst Elektromontage e.K.", Bad Friedrichshall (Amtsgericht Stuttgart HRA 727395 ) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages und des Versammlungsbeschlusses vom 25.04.2012 und 27.04.2012 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung ist mit heutiger Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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