Elektrotechnik Alfred Kraus GmbH, Bergisch Gladbach (Höhenweg 30, 51465 Bergisch Gladbach). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Elektrotechnik Alfred Kraus e.K., HRA 23656) am 10.03.2006 wirksam geworden.
Elektrotechnik Alfred Kraus GmbH, Bergisch Gladbach (Höhenweg 30, 51465 Bergisch Gladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der Elektrotechnik Alfred Kraus e.K. mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln, 41 AR 98/06) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.