HRB 21303: Elektro- und Solartechnik Stefan Sill GmbH, Remscheid, Linde 127, 42899 Remscheid. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Elektrotechnik Stefan Sill GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Richthofenstraße 54, 42899 Remscheid.
Elektro- und Solartechnik Stefan Sill GmbH, Wuppertal, Linde 127, 42899 Remscheid.Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Wuppertal nach Remscheid beschlossen. Remscheid. Geschäftsanschrift: Linde 127, 42899 Remscheid.
Elektro- und Solartechnik Stefan Sill GmbH, Wuppertal (Lohsiepenstraße 53, 42369 Wuppertal). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2008. Gegenstand: Die gewerbliche Erbringung von Leistungen, Verarbeitung und Vertrieb in den Bereichen Elektro- und Datentechnik, der Beleuchtung, der Kommunikation, der Photovoltaik und Solaranlagen sowie bei Industrie- und Satellitenanlagen, Wärmepumpen und Warmwassergeräten einschließlich aller Dienstleistungen, welche mit diesen Geschäftsgegenständen in Zusammenhang stehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sill, Stefan, Remscheid, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Sill, Udo, Remscheid, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Stefan Sill, Remscheid, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "Elektrotechnik Stefan Sill e.K." mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22545) betriebenen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.