HRB 541840: Elke Plastic GmbH, Rielasingen-Worblingen, Zwischen den Wegen 34, 78239 Rielasingen-Worblingen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
HRB 541840: Elke Plastic GmbH, Rielasingen-Worblingen, Zwischen den Wegen 34, 78239 Rielasingen-Worblingen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Herstellung und der Vertrieb von Verpackungen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Elke Plastic GmbH, Rielasingen-Worblingen, Zwischen den Wegen 34, 78239 Rielasingen-Worblingen.Geschäftsanschrift: Zwischen den Wegen 34, 78239 Rielasingen-Worblingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.12.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.12.2008 die gesamte Beteiligung an der "Elke Plastic GmbH" mit Sitz in Schaffhausen (Schweiz), eingetragen im Handelsregister des Kantons Schaffhausen unter der Firmennummer CH-290.4.014.579-1, bestehend aus zwei Stammanteilen (Geschäftsanteilen) im Nennbetrag von CHF 19.000,00 und CHF 1.000,00 im Wege der Abspaltung zur Aufnahme auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Turkovic GmbH & Co. KG", Rielasingen-Worblingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 540429) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.