HRA 5702 P: Elke Sademann e.K., Blankenfelde-Mahlow, Blankenfelder Dorfstraße 68, 15827 Blankenfelde-Mahlow OT Blankenfelde. Die Eintragung betreffend die inländische Geschäftsanschrift nach Straßenumbenennung ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: Blankenfelder Dorfstraße 68, 15827 Blankenfelde-Mahlow OT Blankenfelde
Elke Sademann e.K., Blankenfelde-Mahlow, Falkenseer Chaussee 239, 13583 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Blankenfelde-Mahlow Rechtsverhaeltnis: Der Sitz des Einzelunternehmens ist nach Blankenfelde-Mahlow verlegt (Amtsgericht Potsdam, HRA 5702 P). Nunmehrige Anschrift: Dorfstraße 37 c, 15827 Blankenfelde-Mahlow..
HRA 5702 P: Elke Sademann e.K., Blankenfelde-Mahlow, Dorfstraße 37 c, 15827 Blankenfelde-Mahlow. Inländische Geschäftsanschrift: Dorfstraße 37 c, 15827 Blankenfelde-Mahlow; Vertretungsregelung: Der Inhaber handelt allein. Inhaber: 1. Sademann, Elke, * ‒.‒.‒‒, Blankenfelde-Mahlow OT Blankenfelde; Rechtsform: Einzelkaufmann; Der Sitz der Gesellschaft ist von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47257 B) nach Blankenfelde-Mahlow verlegt. Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen ist entstanden auf Grund des Verschmelzungsvertrags vom 09.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag durch Verschmelzung der Elke Sademann GmbH in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 117326 B) mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 07.09.2012
Elke Sademann e.K., Berlin, Falkenseer Chaussee 239, 13583 Berlin. Firma: Elke Sademann e.K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Falkenseer Chaussee 239, 13583 Berlin Inhaber:; 1. Sademann, Elke, * ‒.‒.‒‒, Blankenfelde-Mahlow OT Blankenfelde Rechtsform: Einzelunternehmen Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen ist entstanden auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2012 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage durch Verschmelzung der Elke Sademann GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 117326 B) mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..