Ellison, Röttges & Co. GmbH, Krefeld (Fabritiusstr. 39, 47829 Krefeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Trans Technology Germany GmbH am 12.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ellison, Röttges & Co. GmbH, Krefeld (Fabritiusstr. 39, 47829 Krefeld). Nicht mehr Geschäftsführer: Ellison, Michael S., Harden-Bingley/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒; Röttges, Dieter, Krefeld, * ‒.‒.‒‒; Geschäftsführer: Harvey, Gerald C., New Jersey/USA, * ‒.‒.‒‒; Spanier, Joseph F., Pennsylvania/USA, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.11.2005 mit der TransTechnology Germany GmbH mit Sitz in Königstein im Taunus (AG Königstein im Taunus, HRB 3865) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.