Elspermann Vertriebs-GmbH Gütersloh, Gütersloh (Hülsbrockstraße 79, 33330 Gütersloh). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Elspermann Großhandels-GmbH & Co.KG am 27.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Elspermann Vertriebs-GmbH Gütersloh, Gütersloh (Hülsbrockstraße 79, 33330 Gütersloh). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2007 mit der Elspermann Großhandels-GmbH & Co.KG mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HR A 4002) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Elspermann Vertriebs-GmbH Gütersloh, Gütersloh (Hülsbrockstraße 79, 33330 Gütersloh). Der mit der Elspermann GmbH (heute: Elspermann Großhandels GmbH & Co. KG) mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRA 4002) am 31.12.1997abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 27.09.2006 zum 01.01.2006 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.