Elster Kromschröder GmbH, Osnabrück (Bohmter Str. 11, 49074 Osnabrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Elster GmbH am 13.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Elster Kromschröder GmbH, Osnabrück (Bohmter Str. 11, 49074 Osnabrück). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom gleichen Tage mit der Elster Deutschland GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Wiesbaden HRB 22631) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Elster Kromschröder GmbH, Osnabrück (Bohmter Str. 11, 49074 Osnabrück). Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.