Eltern-Kind-Initiative "Die Hausflöhe" e.V., München (Ziegeleistr. 10, 81249 München). Die Verschmelzung wurde am 25.07.2006 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht München VR 7053).
Eltern-Kind-Initiative "Die Hausflöhe" e.V., München (Ziegeleistr. 10, 81249 München). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2006 sowie Beschluß seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 06.07.2006 und Beschluß der außerordentlichen Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 06.07.2006 mit demKinderhaus Lochhausen e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 7053) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.