HRA 202415: Emder Hammrich Wind GmbH & Co. Uphusen I KG, Emden, Schwagerweg 19, 26725 Emden. Neue Geschäftsanschrift: Wolthuser Straße 110 b, 26725 Emden.
HRA 202415: Emder Hammrich Wind GmbH & Co. Uphusen I KG, Emden, Schwagerweg 19, 26725 Emden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom seben Tage mit der Emder Hammrich Wind GmbH & Co. Uphusen II KG mit Sitz in Emden (AG Aurich, HRA 202412) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202415: Emder Hammrich Wind GmbH & Co. Uphusen I KG, Emden, Schwagerweg 19, 26725 Emden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Emder Hammrich Wind GmbH & Co. Uphusen III KG mit Sitz in Emden (AG Aurich, HRA 202413) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202415: Emder Hammrich Wind GmbH & Co. Uphusen I KG, Emden, Schwagerweg 19, 26725 Emden. (Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Projektierung, die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen und anderer Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie sowie der Verkauf der erzeugten elektrischen Energie. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks - mittelbar oder unmittelbar - dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schwagerweg 19, 26725 Emden. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Emder Hammrich Wind Verwaltungs GmbH, Emden (Amtsgericht Aurich HRB 203894).