Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Auf den Gänsewiesen 16, 65835
Liederbach |
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a)
19.02.2024
Walter
b)
Fall 7 |
HRB 34696: Mohr und Emert GmbH, Liederbach, Wachenheimer Straße 5, 65835 Liederbach. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Emert GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Wachenheimer Straße 5, 65835 Liederbach.
Mohr und Emert GmbH, Liederbach (Sulzbacher Str. 95, 65835 Liederbach). Geändert, nun: Geschäftsführer: Emert, Stefan, Liederbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Mohr und Emert GmbH, Liederbach (Sulzbacher Str. 95, 65835 Liederbach). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gärtnerei Mohr GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 30481) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Friedhofsgärtnerei Emert Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Liederbach (Sulzbacher Str. 95, 65835 Liederbach). Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie die Änderungin den §§ 1 (Firma) sowie 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.600,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Gärtnerei Mohr GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 30481) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neue Firma: Mohr und Emert GmbH. Neues Stammkapital: 51.200,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Emert, Hans-Peter, Gärtner, Liederbach. Bestellt als Geschäftsführer: Emert, Stefan, Liederbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 21.06.2006 Bezug genommen.
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