Emil Baltzer GmbH & Co. KG, Neubrandenburg, Kruseshoferstraße 30, 17036 Neubrandenburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Emil Baltzer GmbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 50207) am 15.05.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Emil Baltzer GmbH & Co. KG, Neubrandenburg, Kruseshoferstraße 30, 17036 Neubrandenburg. Geschäftsanschrift: Kruseshoferstraße 30, 17036 Neubrandenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.04.2012 mit der Emil Baltzer GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 50207) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.