Emkate Immobilienmanagement GmbH, Berlin, Badenallee 27, 14052 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Badenallee 27, 14052 Berlin Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein und darf rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer:; 2. Piechowski, Andrea, geb. Völz, * ‒.‒.‒‒, Berlin Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.06.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung)..
Emkate Immobilienmanagement GmbH, Berlin, Rinkartstraße 3, 12437 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.11.2011 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Abtretung von Geschäftsanteilen) und § 7 (Ergebnisverwendung) sowie ergänzt um § 5a (Tod eines Gesellschafters)..
Emkate Immobilienmanagement GmbH, Berlin, Rinkartstraße 3, 12437 Berlin. Firma: Emkate Immobilienmanagement GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Rinkartstraße 3, 12437 Berlin Gegenstand: Der Ankauf und Verkauf von Immobilien und deren Verwaltung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer:; 1. Piechowski, Klaus, * ‒.‒.‒‒, Berlin Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Emkate Hausservice und Immobilien GmbH & Co. Grundbesitz Verwaltungs KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 25356 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.04.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..