Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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31.288,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3
(Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals
um 1.876,00 EUR auf 31.288,00 EUR beschlossen. |
a)
10.10.2023
Vahle
b)
Fall 6 |
4 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Am Mittelfelde 31, 30519 Hannover |
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a)
13.03.2023
Schulz
b)
Fall 4 |
HRB 221277: Emma GmbH, Hannover, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Otten, Marcel, Kempten (Allgäu), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 221277: Emma GmbH, Hannover, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.412,00 EUR auf 29.412,00 EUR beschlossen. 29.412,00 EUR.
HRA 205369: Emma oHG, Hannover, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.01.2021 im Wege des Formwechsels in die Emma GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 221277) umgewandelt. Der Formwechsel wurde am heutigen Tage, mit Eintragung des neuen Rechtsträgers wirksam. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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