HRB 110184: Empting Antriebstechnik und Anlagenbau GmbH, Cuxhaven, Baudirektor-Hahn-Str. 2, 27472 Cuxhaven. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Jahresabschluss, Lagebericht, Ergebnisverwendung) beschlossen.
HRB 110184: Empting Antriebstechnik und Anlagenbau GmbH, Cuxhaven, Baudirektor-Hahn-Str. 2, 27472 Cuxhaven. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.10.2020 mit der PROFIRO Maschinenbau GmbH mit Sitz in Büdingen (Amtsgericht Friedberg HRB 9298) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 110184: Empting Antriebstechnik und Anlagenbau GmbH, Cuxhaven, Baudirektor-Hahn-Str. 2, 27472 Cuxhaven. Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammeinlagen) beschlossen.
HRB 110184: Empting Antriebstechnik und Anlagenbau GmbH, Cuxhaven, Baudirektor-Hahn-Str. 2, 27472 Cuxhaven. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2017 mit der Empting Systemtechnik GmbH mit Sitz in Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt HRB 110129) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.