GnR 120001: Emsländische Volksbank eG, Meppen, Emsstraße 2-4, 49716 Meppen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Lingen eG am 19.11.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Genossenschaft ist erloschen.
GnR 120001: Emsländische Volksbank eG, Meppen, Emsstraße 2-4, 49716 Meppen. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 14.09.2021 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.09.2021 mit der Volksbank Lingen eG mit Sitz in Lingen (Amtsgericht Osnabrück GnR 100006) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
GnR 120001: Emsländische Volksbank eG, Meppen, Emsstraße 2-4, 49716 Meppen. Prokura erloschen: Hinzmann, Georg, Aschendorf, * ‒.‒.‒‒.
GnR 120001: Emsländische Volksbank eG, Meppen, Emsstraße 2-4, 49716 Meppen. Die Vertreterversammlung vom 07.10.2020 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 10 (Auseinandersetzung), 19 (Willensbildung), 23 (gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift) und 36 (Teilnahme der Verbände) sowie die Einfügung der §§ 36a (Schriftliche und elektronische Durchführung der Vertreterversammlung -virtuelle Vertreterversammlung-, elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung) und 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) beschlossen, zudem die Änderung der Satzung in den §§ 41 (Nachschusspflicht) und 43 (Jahresabschluss und Lagebericht) sowie in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere I.) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; II.) die Gewährung von Krediten aller Art; III.) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; IV.) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; V.) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; VI.) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; VII.) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; VIII.) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, die Vermittlung von Immobilien, Versicherungen und Reisen.
GnR 120001: Emsländische Volksbank eG, Meppen, Emsstraße 2-4, 49716 Meppen. Ergänzend zu laufender Nummer 20 eingetragen: Die Vertreterversammlung vom 25.06.2019 hat zudem eine Änderung der Satzung in § 15 (Vertretung) und mit ihr die Änderung der Vertretungsregelung sowie Änderungen in den §§ 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26b (Wählbarkeit), 26d (Aktives Wahlrecht), 26e (Wahlverfahren), 26f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 35 (Versammlungsniederschrift), 43 (Jahresabschluss und Lagebericht) und 47 (Bekanntmachungen) beschlossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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