HRA 121641: EnBW Albatros GmbH & Co. KG, Hamburg, Fischertwiete 1, 20095 Hamburg. Neuer Sitz: Biberach an der Riß. Der Sitz ist nach Biberach an der Riß (jetzt Amtsgericht Ulm HRA 727382) verlegt.
HRA 727382: EnBW Albatros GmbH & Co. KG, Biberach an der Riß, Adolf-Pirrung-Straße 7, 88400 Biberach an der Riß. Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 121641) nach Biberach an der Riß verlegt. Sitz verlegt; nun: Änderung der Geschäftsanschrift: Adolf-Pirrung-Straße 7, 88400 Biberach an der Riß. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: EnBW Albatros Management GmbH, Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRB 741359), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 121641: EnBW Albatros GmbH & Co. KG, Hamburg, Fischertwiete 1, 20095 Hamburg. (Gegenstand der Kommanditgesellschaft ist die Planung, das Design, die Errichtung und der Betrieb des Offshore-Windparks "EnBW Albatros" in der Nordsee, bestehend aus 16 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 112 MW sowie einem Umspannwerk, einschließlich der Vermarktung des erzeugten Stroms selbst oder durch einen Direktvermarkter. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Fischertwiete 1, 20095 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: EnBW Albatros Management GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 146611), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der EnBW Albatros GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 145597) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.05.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 145597: EnBW Albatros GmbH, Hamburg, Fischertwiete 1, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.05.2017 im Wege des Formwechsels in die EnBW Albatros GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRA 121641) am 30.05.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 145597: EnBW Albatros GmbH, Stuttgart, Fischertwiete 1, 20095 Hamburg. Hamburg.
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