EnBW Baltic 1 GmbH, Stuttgart, Kronenstr. 26, 70173 Stuttgart.Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.02.2010 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "EnBW Baltic 1 GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 725051) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EnBW Baltic 1 GmbH, Stuttgart, Kronenstr. 26, 70173 Stuttgart.Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "EnBW Ostsee Offshore GmbH", Börgerende-Rethwisch (Amtsgericht Rostock HRB 11009) am 18.01.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
EnBW Omega Zwanzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Kronenstr. 26, 70173 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: EnBW Baltic 1 GmbH. Gegenstand geändert; nun: ist die Planung, Konzeption, Errichtung und das Betreiben des Ostsee Offshore-Windparks Baltic 1. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EnBW Ostsee Offshore GmbH", Börgerende-Rethwisch (Amtsgericht Rostock HRB 11009) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens der Sparte Baltic 1 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EnBW Omega Zwanzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart.Neue Geschäftsanschrift: Kronenstr. 26, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Götz, Werner, Leonberg, * ‒.‒.‒‒; Güsewell, Dirk, Tamm, * ‒.‒.‒‒; Thiele, Stefan, Bietigheim-Bissingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Huth, Jan, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒.
EnBW Omega Zwanzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2009 mit Nachtrag vom 05.03.2009. Geschäftsanschrift: Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Gegenstand: die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie jegliche Tätigkeit, die dem vorgenannten Zweck förderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Huth, Jan, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.