EnBW Real Estate Two GmbH & Co. KG, Stuttgart, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: EnBW Real Estate GmbH, Obrigheim (Amtsgericht Mannheim HRB 703204). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
EnBW Real Estate Two GmbH & Co. KG, Stuttgart, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart.Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "NWS Grundstücksmanagement GmbH & Co. KG", Obrigheim (Amtsgericht Mannheim HRA 701489) am 23.09.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
EnBW Real Estate Two GmbH & Co. KG, Stuttgart, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart.(ist der Erwerb, das Halten, die Vermie¬tung und Verpachtung, die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken und Gebäuden sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen für eigene Rechnung an Grundstücksgesellschaften.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: EnBW Real Estate GmbH, Obrigheim (Amtsgericht Mannheim HRB 703204). Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Mitunternehmeranteils (Kommanditanteil von EUR 464.500,00) an der EnBW City GmbH & Co. KG, Stuttgart aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft unter der Firma "NWS Grundstücksmanagement GmbH & Co. KG", Obrigheim (Amtsgericht Mannheim HRA 701489) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 26.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.