HRB 20311:EnBW Regional Aktiengesellschaft, Stuttgart, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart.Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.01.2014 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Netze BW GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 747734) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EnBW Regional Aktiengesellschaft, Stuttgart, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Dr. Müller, Christoph, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒.
EnBW Regional Aktiengesellschaft, Stuttgart, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Edlefsen, Hans-Georg, Waldbronn, * ‒.‒.‒‒.
EnBW Regional Aktiengesellschaft, Stuttgart, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.03.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.03.2013 aus ihrem Vermögen die Stromnetze in den in der Vorbemerkung C des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages näher bezeichneten Kommunen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Neckar Netze GmbH & Co. KG", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 727377) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EnBW Regional Aktiengesellschaft, Stuttgart, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2012 mit Nachtrag vom 29.06.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EnBW Gas GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 24241) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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