EnServeon GmbH, Oberhausen (Essener Str. 66, 46047 Oberhausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ThyssenKrupp Facilities Services GmbH am 28.06.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
EnServeon GmbH, Oberhausen (Essener Str. 66, 46047 Oberhausen). Nicht mehr Geschäftsführer: Vogeler, Hendrik; Wisser, Michael C.. Bestellt als Geschäftsführer: Stojan, Jörg Detlef, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒; Wiercimok, Klaus, Erkrath, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Thomas, Richard, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
EnServeon GmbH, Oberhausen (Essener Str. 66, 46047 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.05.2005 mit der ThyssenKrupp Facilities Services GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HR B 34761) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EnServeon GmbH, Oberhausen (Essener Str. 66, 46047 Oberhausen). Bestellt als Geschäftsführer: Wisser, Michael C., Neu-Isenburg, * ‒.‒.‒‒.
EnServeon GmbH, Oberhausen (Essener Str. 66, 46047 Oberhausen). Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.