Enceladus Solar GmbH & Co. KG, Buschvitz, Am Bodden 41, 18528 Buschvitz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 20.12.2011 und der Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft vom 20.12.2011 einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb Photovoltaikanlage Ankershagen) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Telsto Solar GmbH & Co. KG mit Sitz in Buschvitz (Amtsgericht Stralsund HRA 2433) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
18528 Buschvitz
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Amtsgericht: Stralsund
Rechtsform: GmbH & Co. KG