HRB 68658: Encoding Management Service - EMS GmbH, Leverkusen, Bismarckstraße 48a, 51373 Leverkusen. Bestellt als Geschäftsführer: Bornefeld-Ettmann, Christoph Ewald, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 68658: Encoding Management Service - EMS GmbH, Leverkusen, Bismarckstraße 48a, 51373 Leverkusen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wiechmann, Irmin, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 68658:Encoding Management Service - EMS GmbH, Leverkusen, Heinrichstraße 43a, 51373 Leverkusen.Änderung zur Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 48a, 51373 Leverkusen.
Encoding Management Service - EMS GmbH, Leverkusen, Heinrichstraße 43a, 51373 Leverkusen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2009. Geschäftsanschrift: Heinrichstraße 43a, 51373 Leverkusen. - die Erbringung von EDV-Dienstleistungen für Unternehmen im Bereich Kultur und Unterhaltung, im speziellen die digitale Erfassung von Mediendaten und deren Weiterverarbeitung für digitale lnforrnationsplattformen und - der Handel mit EDV-Hardware und EDV-Software, sowie mit Tonträgern und digitalen Mediendaten. 27.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Radermacher, Marc, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Wiechmann, Irmin, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der de_zwei_drei OHG, Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRA 15288) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.11.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.