Endemann ! ! Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, Neuss (Gerhard-Hoehme-Allee 1, 41466 Neuss). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ABACHO AG am 19.08.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Endemann ! ! Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, Neuss (Gerhard-Hoehme-Allee 1, 41466 Neuss). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. Juli 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29. Juli 2005 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom29. Juli 2005 mit der ABACHO AG mit Sitz in Neuss (AG Neuss, HRB 9736) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.